Allgemeine Geschaftsbedingungen Limos-Berlin.de - LIMOS-BERLIN,Stretchlimousine,limousine günstig mieten berlin,stretchlimo mieten, Stretchlimo,limousine berlin

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Stretchlimousinen Vermietung


www.limos-berlin.de
Heiko Hofmann

§ 1. Auftrag –

Zustandekommen eines Auftrages
1.1. Der Auftrag kommt mit dem ausfüllen und absenden des Buchungsformular unserer Homepage zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung per e-Mail/ SMS/ Whats App ist verbindlich. Dieses erfolgt durch Angebot und Annahme( Absenden des Buchungsformular der Homepage) .
An Feiertagen sowie dem 24.12. und 31.12. gelten Sonderpreise (auf Anfrage) der Limousinen.
Fahrten die Mo.-Di. zu reduzierten Preisen angeboten werden sind nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr gültig, zu anderen Zeiten gelten die normalen Stundenpreise und Paketangebote der Homepage.
Es gelten auch keine Rabatte an den Tagen Mo.-Di..

1.2. Die Nutzung / Fahrt der gebuchten Limousine wird durch einen Werkvertrag (Chauffeurdienstleistung) geregelt. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn er vom Mieter in Vertretung für alle Fahrgäste, unterzeichnet zurückgesendet hat oder per sms/ Whats App oder per Mail (Buchungsformular) geantwortet und oder bestätigt hat, oder die vereinbarte Anzahlung im voraus innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto (limos-berlin.de/ Heiko Hofmann) eingegangen ist.

In der Regel sollte diese Vorauszahlung inkl. der vereinbarten Kaution mindestens 7 Tage vor Auftragstermin gebucht sein. Bei kurzfristigen Buchungen gelten auch schriftliche Vereinbarungen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen vorher angemeldet werden und sich auf Nachfrage ausweisen können.

1.3. Stornierung des Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich storniert werden.
Limos- Berlin.de ist dabei immer Schriftlich oder per Anruf zu informieren.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber( Kunde) werden folgende Zahlungen an limos-berlin.de fällig:
Stornobearbeitungsgebühr 5,00 €

Storno bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 25 % des Gesamtbetrages.

Storno bis 1 Woche vor Auftragsdatum: 50 % des Gesamtbetrages.

Storno bis 48 Stunden vor Auftragsdatum: 85%.

Storno bis 24 Stunden vor der Tour werden mit 100 % berechnet.

Nichtangetretene gebuchte Touren, ohne Absage werden mit 100% berechnet!
Anzahlungen werden nur in Form eines Gutscheines zurück erstattet.
Bei Stornierung seitens  www.limos-berlin.de, werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet.
Eine bereits gezahlte Anzahlungssumme, wird bei Stornierung aus Krankheitsgründen (einschließlich Coronavirus),  nur als Gutschein dem Kunden gutgeschrieben und kann zu einem anderen Termin als Zahlungsmittel genutzt werden.

1.3.a
Sollte der Beförderungsvertrag Seitens des Unternehmens auf Grund vom Coronavirus und den damit zusamenhängenden Einschränkungen storniert werden müssen, wird die angezahlte Summe in Form eines Gutscheins zurückerstattet. Eine Rücküberweisung ist ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
Alle Preise sind inkl. 19% Mehrwertsteuer und beinhalten  den Chauffeur, das Benzin und die An- und Abfahrt Betriebssitzes in Berlin.
Außerhalb Berlins kommt es zu einer Kilometerpauschale.
Transferfahrten, nur mit dem weißen Lincoln, maximal 10 Km Fahrtweg oder maximal 20 min Fahrzeit, keine kostenlosen Getränke, keine Fotos. Nur die reine Fahrt vom Start bis zum Ziel ohne Zwischenhalt.
Rabatte gelten nicht an Feiertagen.

1.4. Kautionshinterlegung
Die Kaution entfällt.

1.5. Anzahl der Fahrgäste
Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste variiert und ist Abhängig von Statur und Bequemlichkeitsempfinden des Fahrgastes. Die Angabe der max. Personenzahl (8) ist deshalb unverbindlich und nur unter günstigsten Bedingungen gewährleistet. Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältniss( Kinder ohne Kindersitze) nicht zulassen (gilt auch für stark alkoholisierte Personen).
Der Transport von Torten oder sperrigen Gegenständen in Limousinen wird nicht gestattet und auch keine Haftung dafür übernommen.

§ 2. Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO, insbesondere die Anschnallpflicht im Fahrzeug.
2.1. Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten. Der Chauffeur hat die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht.
2.2. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien.
2.3. Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser Personal erforderlich. Lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf die Handhabung der Geräte erklären.
2.4. Die Geräte im Fahrzeug sind vernünftig zu behandeln und nicht bis zur Volllast anzusteuern.
2.5. Der Chauffeur, kann stark angetrunkenen Personen die Beförderung verweigern.
2.6. Der Chauffeur, kann sollte es die Sitaution ergeben die Fahrt unterbrechen oder abbrechen und die Fahrgäste des Fahrzeuges verweisen, soferne eine Gefahr für Sich oder das Fahrzeug( dazu gehört auch die Beschaffenheit des Fahrzeuges mit allen Einbauten)   besteht oder droht.

§ 3. Rauchen von Zigarren und Zigaretten
Rauchen ist im Fahrgastraum der Stretchlimousine absolut verboten. Bei Missachtung haftet der Kunde für die Kosten der Reparatur, zuzüglich Nutzungsausfall während der Reparatur!

§ 3.1 Laseranlage in Fahrzeug
Die nachträglich eingebaute Laseranlage im Fahrgastraum dient nur zur Stimmungsunterhaltung und darf von den Fahrgästen nicht eingeschaltet bzw. verstellt werden.
Es wir darauf hingewiesen, dass nicht direkt in den Laserstrahl geschaut werden darf.
Der Fahrer kann jederzeit die Laseranlage, auf Anweisung der Fahrgäste wieder ausschalten.

§ 4. Mitbringen von Speisen und Getränken
4.1. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen/Eis/ Kuchen ist unerwünscht.
4.2. Alkoholische Getränke / Bordbar
Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord verzehrt werden. (gegen Barbenutzungsgebühr von 28 Euro) Bei starker Verschmutzung werden die Kosten der professionellen Reinigung, dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die von limos-berlin.de im Angebot gestellten Getränke sind nur zum Verzehr im Fahrzeug gedacht und dürfen nach der Fahrt sollten dieses noch verschlossen sein nicht bei Fahrtende mitgenommen werden.
Die Bestückung der Bar kann individuell vorher zum Festpreis abgesprochen werden.
Es besteht die Möglichkeit, weitere Getränke laut Getränkekarte , je nach verfügbarkeit im Fahrzeug zu erweben.
Es ist nicht immer zu Gewährleisten das die Getränke kalt sind da sich die Fahrzeuge im  Fahrbetrieb befinden und nur in Kühlboxen transportiert werden.
Mängel bei den Getränken sind sofort dem Fahrer mitzteilen und werden im nachhalt nicht als Mangel anerkannt.
Genau wie evtl. leicht verschmutzte Gläser im Fahrzeuginnenraum.

§ 5. Zusätzliche Bestimmungen für Langzeitvermietung mit Chauffeur
Bei Langzeitmiete ab 1 Woche (7 Arbeitstage) wird zusätzlich zum Fahrpreis eine Kaution in Höhe von 50 % des Fahrpreises fällig. Verlängerung des Vertrages ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.

5.1 Mieten ohne Chauffeur( Ausstellungsfahrzeug)
Grundsätzlich wird die Limousine von uns zum vereinbarten Standort gebracht und dort wieder abgeholt. Es ist dem Mieter nicht gestattet das Fahrzeug selbst zu fahren, Personen zu befördern/fahren und/oder die Limousine ohne Absprache weiter zu vermieten (Untervermietung).

5.2 Mieten mit Chauffeur
Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur zur Langzeitmiete buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich max. 8 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 4 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise darf www.limos-berlin.de, mehrere Chauffeure für eine Mietzeit einsetzen. Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache vom Mieter für den Chauffeur angemessen zu übernehmen.

§ 6. Grundsätzliches und Gerichtsstand
Der Auftraggeber hat grundsätzlich Anspruch auf die von ihm gebuchte Limousine sobald die Anzahlung eingegangen ist. Wir sind jedoch berechtigt, eine andere, gleichwertige Limousine zur Verfügung zu stellen. Gerichtsstand ist Berlin. Wir leiten Aufträge, die wir nicht selbst bedienen können, an Partnerunternehmen weiter. Es gelten dann die AGB der jeweiligen ausführenden Unternehmen.

§ 7. Verschmutzung und Sonderreinigung
Sollte durch den Kunden eine besonders starke Verunreinigung (Glitzer, Konfetti, Federboa) des Fahrzeuginnenraum stattfinden,
so wird von limos-berlin eine Reinigungspauschale von 5,00 € erhoben und ist nach Fahrtende bei dem jeweiligen Chauffeur zu entrichten.
Körperflüssigkeiten sowie Sektduschen, werden durch eine Fachfirma kostenpflichtig gereinigt und müsen vom Kunden bezahlt werden.
Hierbei hat der Kunde die Reinigungskosten ( ca. 350 € ), sowie den Nutzungsausfall für den Tag der Reinigung zu tragen.

§ 8. Fahrzeuge
Da limos-berlin.de auch mit Fahrzeugen von Kooperationspartnern arbeitet, kann es auch dazuführen, dass evtl. gebuchte Fahrzeuge defekt sind oder zum jeweiligen Termin nicht verfügbar sind.
So kann limos-berlin.de auch eigene gleichwertige Fahrzuge ( Lincoln-pink oder Schwarz/Lincoln weiß) oder auch als Ersatz für einen Lincoln eine andere Stretchlimousine einsetzen.
Der Kunde zahlt dann nur den Preis des laut Preisliste angebotenen Fahrzeuges welches als Ersatzfahrzeug gestellt wird.
Schäden am KFZ die durch höhere Gewalt( Technischer defekt) eintreten oder durch Ausfall des Fahrzeuges sind dem Auftragnehmer(Limos-Berlin.de) nicht zur Last zu legen.
Schadenersatz schließt limos-berlin.de hier aus.
Leichte Verunreinigungen der Fahrzeuge( Boden, Teppich, Scheiben) werden nicht als Sachmangel annerkannt.

Stand: Berlin 2020
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü